2. Die Ausbildungsordnung beschaffen
Die Ausbildungsordnung ist die Grundlage jeder Ausbildung. Sie ist verbindlich, liegt für jeden anerkannten Ausbildungsberuf vor und regelt mindestens folgende Inhalte (§ 5 BBiG und § 26 HwO):
- Dauer der Ausbildung
- Bezeichnung des Ausbildungsberufes
- Berufsbild (Überblick über Kenntnisse und Fähigkeiten, die erworben werden)
- Ausbildungsrahmenplan (nähere Beschreibung des Berufsbilds und grober zeitlicher Ablauf)
- Prüfungsanforderungen (Inhalte der Zwischen- und Abschlussprüfung beziehungsweise der Gesellenprüfung)
Aus ihr lässt sich auch ersehen, ob der Betrieb und die Ausbilder geeignet sind. Zudem kann auf dieser Basis ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt werden.
Die aktuelle Ausbildungsordnung erhalten Sie sowohl bei der zuständigen Kammer, als uch über das Internetangebot des Bundesinstituts für Berufsbildung www.bibb.de.

