4. Den betrieblichen Ausbildungsplan erstellen
Die Ausbildungsordnung kann den Ausbildungsverlauf im Betrieb nicht in allen Einzelheiten regeln. Sie gibt nur die Lernziele und gewisse Zeitspannen vor. Deshalb muss sich jeder ausbildende Betrieb entscheiden, wie er die Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt und wie er diese sachlich und zeitlich am besten gliedert.
Bei der Planung sollten die lehrgangsgebundenen und schulgebundenen Ausbildungsabschnitte sowie Urlaubszeiten und Probezeit berücksichtigt werden. Beispiele betrieblicher Ausbildungspläne gibt es unter: www.ausbildernetz.de, www.dsb.de und www.zibb.de.

