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6. Den Auszubildenden anmelden

Schließlich muss der Auszubildende an verschiedenen Stellen angemeldet werden:

  • Berufsschule:
    Der Auszubildende muss an der Berufsschule angemeldet werden.

  • Ausbildungsabteilung:
    Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, der Ausbildungsvertrag (gegebenenfalls mit Gesundheitszeugnis) und der betriebliche Ausbildungsplan müssen spätestens 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung bei der Ausbildungsabteilung beziehungsweise der Innung der zuständigen Kammer abgegeben werden.

  • Krankenkasse:
    Auch die Anmeldung für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung muss binnen zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Krankenkasse erfolgen.

  • Finanzamt:
    Wie bei den übrigen Beschäftigten auch, müssen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls weitere Steuern an das Finanzamt abgeführt werden.

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