6. Den Auszubildenden anmelden
Schließlich muss der Auszubildende an verschiedenen Stellen angemeldet werden:
- Berufsschule:
Der Auszubildende muss an der Berufsschule angemeldet werden.
- Ausbildungsabteilung:
Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, der Ausbildungsvertrag (gegebenenfalls mit Gesundheitszeugnis) und der betriebliche Ausbildungsplan müssen spätestens 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung bei der Ausbildungsabteilung beziehungsweise der Innung der zuständigen Kammer abgegeben werden.
- Krankenkasse:
Auch die Anmeldung für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung muss binnen zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Krankenkasse erfolgen.
- Finanzamt:
Wie bei den übrigen Beschäftigten auch, müssen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls weitere Steuern an das Finanzamt abgeführt werden.

